In Stuttgart saß am Nachmittag des 25. Mai 2010 die 75jährige Frau B. in einem Bus der Linie 54. Einige Haltestellen weiter stieg ein 19jähriger Afghane vorschriftswidrig beim mittleren Eingang zu, anstatt vorn beim Busfahrer. Dieser forderte über Lautsprecher den Fahrgast mehrmals auf, ihm seine Fahrkarte vorzuweisen. Zeugen bestätigten, daß der Afghane wutentbrannt nach vorn kam, den etwa 60jährigen griechischen Busfahrer angriff und brutal auf ihn einschlug. Dieser mußte drei Tage im Spital verbringen, wo eine Gehirnerschütterung, eine Halswirbelzerrung, Hämatomschwellungen und Hautabschürfungen diagnostiziert wurden.
Die 55 Kilo “schwere” 75jährige, 90 Prozent schwerbehinderte Frau B. hatte dieser brutalen Aggression nicht tatenlos zusehen können. Sie versetzte dem jungen Täter ein paar Tritte und wurde deshalb angeklagt. Sie schrieb der Staatsanwaltschaft:
»Es kann doch nicht strafbar sein, wenn ich einem angegriffenen Menschen zu Hilfe komme. Die ganze Situation hat mich in Wut versetzt, und Zorn hat mich übermannt. Als dem Busfahrer die Kräfte verließen, habe ich reagiert und wollte helfen. . . Immer wieder wird zur Zivilcourage aufgerufen. Trotz meines Alters und meiner Behinderung werde ich jetzt dafür als “Kriminelle” abgestempelt. . .«
Für die vorbildliche Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht wurde Frau B. vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt, der aggressive Afghane dagegen nur zur Ableistung eines »sozialen Trainingskurses« verdonnert.
Quelle: Euro-Kurier 4/2012
12 Kommentare
2 Pings
Lynn
3. Mai 2012 von 21:13 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Früher war “Richter” noch ein angesehener Beruf – heute muss man sich schämen, wenn man dieser Gilde angehört!
Und die in Deutsch weisungsgebundenen “Staats”anwälte sind auch nicht besser.
Bernd
10. Mai 2012 von 06:19 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Ja, Lynn… Wenn man sich die heutige Justiz anschaut, kann man nur noch kotzen! Mit einem Rechtstaat hat das ganze nur noch sehr wenig zu tun und die Politik unterstützt diese Machenschaften auch noch nach Kräften!
Aha
3. Mai 2012 von 13:40 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Gut zu wissen. Sollte der Richter mal halb totgeschlagen werden, auf keinen Fall eingreifen !!!
Jürgen
3. Mai 2012 von 11:27 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Ja wenn der Täter ein Deutscher gewesen währe,hätten bestimmt 2Jahre ohne Bewährung drin sein können,und die mutige Omi hätte das Bundes Verdienstkreuz bekommen.
Bernd
2. Mai 2012 von 06:25 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Meinen Respekt, vor dieser alten Dame und meine Abscheu vor diesem Richter! Besteht eigendlich die Möglichkeit, gegen solch unfähige Richter etwas zu unternehmen?
senil
1. Mai 2012 von 18:23 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Quelle: Euro-Kurier 4/2012
Paukenschlag
1. Mai 2012 von 18:40 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Die Quelle ist unter dem Text vermerkt… Was soll denn der Kommentar bedeuten?
Name
3. Mai 2012 von 21:57 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Euro-Kurier ???
Wer oder was ist DAS? Fand im Netz nichts?
Ist dies ggf. ein Hoax ???
Paukenschlag
4. Mai 2012 von 22:43 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Rundbrief des Grabert-Verlages…
Eure Murksel
1. Mai 2012 von 10:36 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Deutsche Gesinnungsjustiz!
martin j
29. April 2012 von 19:57 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
…soviel dazu…! Frechheit!!!
Meister Herrmann
29. April 2012 von 18:38 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
Das kann man nun wirklich nicht fassen!
Bei solchen Richtern kann man nur auf eine höhere Instanz (an der Himmelsforte) hoffen!
Stuttgart: Schwerbehinderte Rentnerin zu 600 Euro Strafe verurteilt, weil sie Busfahrer vor Prügel-Afghanen schützte : DeutschlandEcho.info
2. Mai 2012 von 13:34 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
[...] (PAS) – In Stuttgart saß am Nachmittag des 25. Mai 2010 die 75jährige Frau B. in einem Bus der [...]
Wegen Zivilcourage verurteilt « Bedenklich
30. April 2012 von 08:26 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
[...] Quelle: Paukenschlag [...]